Angelehnt an die traditionelle Einteilung von first-class und second-class scouts nach Baden-Powell, entstanden innerhalb der CPD bereits zu Beginn den 30er Jahren unser heutiges Ständesystem. Unsere Bundesordnung sah damals bereits vor, dass feste Bundesmitglieder einem der drei Stände angehörte: Knappe, Späher oder Kreuzpfadfinder. Diese Ordnung war bei BiPi an militärische Dienstgrade angelehnt – erfüllte jedoch einen anderen Zweck: Es ging darum, inhaltliche Arbeit altersgerecht gestalten zu können. In der CPD bedeutete das, Menschen entsprechend ihres Wissens- und Entwicklungsstandes unsere Ziele und Grundsätze nahezubringen. Die Förderung und Entwicklung der Persönlichkeit soll den individuellen Fähigkeiten und Kenntnissen entsprechend erfolgen.
Da die Stände sich an der individuellen Entwicklung der Mitglieder orientieren, sind sie nicht strikt an Altersangaben gebunden. Grundlage zur Aufnahme in einen höheren Stand ist eine vorige Auseinandersetzung mit dem Stand sowie die persönliche Bereitschaft dazu, mehr Verantwortung innerhalb des Bundes zu übernehmen. Daher legt man mit der Aufnahme in einen höheren Stand ein persönliches Versprechen ab. Eine wichtige Voraussetzung ist außerdem die Erfüllung von einheitlichen Aufgaben, den „Proben“. Diese umfassen die Auseinandersetzung mit Themengebieten wie Geschichte, Natur und Glauben, aber beinhalten auch viele praktische Pfadfinderfertigkeiten. Viele Proben können schon durch die regelmäßige Teilnahme an Pfadfinderveranstaltungen erfüllt werden. Außerdem werden als Vorbereitung auf einen Stand Kurse und Rüsten angeboten.
Die Stände stehen in der CPD in direktem Bezug zu unseren Grundsätzen. Jeder Stand hat einen eigenen Grundlagentext in der Bundesordnung. Für den Stand des Knappen (sowie des Jungpfadfinders) ist das Pfadfindergesetz vorgesehen. Dieses orientiert sich an Baden-Powells Scout Law. Für den Kreuzpfadfinder, und bis zur Erarbeitung eines eigenständigen Späherziels, galten die Grundsätze der CPD. Diese wurden jedoch im Laufe der Zeit immer wieder vollkommen überarbeitet. Nach dem Zweiten Weltkrieg, als mit dem mühselige Wiederaufbau des Bundes begonnen wurde, beschloss man, dass der Späher einen eigenen Text haben sollte. Nach langer Auseinandersetzung und Diskussion wurde dann um 1948 herum in der Bundesordnung ein Späherziel gedruckt, dass ebenfalls zehn Punkte beinhaltete. Es orientierte sich stark an den Neudietendorfer Grundsätzen, die bereits 1921 verfasst wurden und mit der heutigen Form viele Gemeinsamkeiten hat. Lies es doch einmal durch – sie werden dir schnell ins Auge springen! Du findest die ursprüngliche Version sowie die aktuelle Fassung hier.