In den Stand der Späher können Pfadfinder und Knappen ab sechzehn Jahren durch den Gauführer oder seinen Beauftragten aufgenommen werden, wenn die Späherproben erfüllt sind. Ein Späherkurs soll besucht worden sein. Bei der Aufnahme wird das Späherversprechen abgelegt und das Späherzeichen überreicht.

Das Späherversprechen lautet:

Ich kenne das Späherziel der Christlichen Pfadfinderschaft. Im Vertrauen auf Gottes Beistand will ich ernsthaft bestrebt sein, nach diesem Ziel unter euch zu leben.

Späher übernehmen über ihren Stamm hinaus Verantwortung für die Arbeit im Gau.

Späher haben Stimmrecht im Stammes- und Gauthing.