Auch im Islam gibt es keine alleinige Position gegenüber Homosexualität, doch die traditionelle Auslegung der islamischen Schulen missbilligt den Geschlechtsverkehr gleichgeschlechtlicher Partner, der rechtlich als zina („Unzucht“) gilt und somit anderen sexuellen Verfehlungen, wie etwa außerehelichem Geschlechtsverkehr, gleichgestellt ist. Homosexuelle Neigungen werden als unnatürliche Versuchung angesehen, erotische Beziehungen zwischen zwei Menschen des selben Geschlechts werden als Verstoß gegen die Schöpfungsordnung betrachtet. Daher wird in den Hadithen die Enthaltsamkeit gefordert und das Ausleben der Tendenzen im Koran verdammt.

Ein Koranvers, auf die man sich stützt, ist Sure 26, Verse 165 – 166: „Wollt ihr euch denn mit Menschen männlichen Geschlechts abgeben und vernachlässigen, was euer Herr euch in euren Gattinnen geschafften hat? Nein, ihr seid verbrecherische Leute.“

Im Fokus der Auseinandersetzung mit Homosexualität steht vor allem die die homosexuelle Praxis von Männern, Frauen finden weniger Beachtung. Lesbische Beziehungen werden nicht als zina, aber dennoch als Sünde betrachtet, und al-Tabari berichtet von der Hinrichtung zweier lesbischer Sklavenmädchen. Die verschiedenen islamischen Rechtsschulung unterscheiden sich darin, welche Strafe in Anbetracht der Handlung als angemessen betrachtet wird. Diese kann von befristeter Verbannung über Züchtigung (Auspeitschung) bis zur Todesstrafe (Steinigung) reichen.

Nur einige Einzelpersonen und wenige liberale islamische Organisationen sprechen sich öffentlich gegen die konservative Einstufung homosexueller Aktivitäten als sündhaft aus. Die größte Organisation ist die amerikanische Al-Fatiha Stiftung mit 900 Mitgliedern. Sie hat auch ausländische Ortsverbände und Schwesterorganisationen in Kanada, Großbritannien und Südafrika.