Die Kinder- und Jugendhilfe ist im Achten Sozialgesetzbuch (SGB VIII) geregelt, welches deswegen auch als „Kinder- und Jugendhilfegesetz“ bekannt ist. In §1 ist das Recht eines jeden jungen Menschen auf die „Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit“ verankert. Das Gesetz regelt, wie das in Deutschland gewährleistet wird. Somit ist das KJHG ein Instrument zur Vorbeugung, zur Hilfestellung und zum Schutz von allen Kindern und Jugendlichen, denn es verpflichtet die Jugendämter zur Hilfe und schafft den Rahmen für die Unterstützung von Sorgeberechtigten. Es gibt weitere Gesetze, die Berührungspunkte mit dem KJHG haben, darunter vor allem das Familienrecht aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), aber auch beispielsweise das Bundeserziehungsgeldgesetz, das Unterhaltsvorschussgesetz oder das Jugendarbeitsschutzgesetz gehören dazu.

Die Jugendhilfe ist für alle Kinder und Jugendlichen sowie ihre Erziehungs-berechtigten da. Man spricht von einer „Sozialisationsinstanz“ neben den beiden klassischen, Familie und Schule. Gleichzeitig erfüllt sie aber auch die Funktion der Krisenintervention, leistet Hilfe für Kinder und Eltern in Notsituationen, unterstützt Familien im Fällen von Erziehungsschwierigkeiten, sexuellem Missbrauch, Drogen-konsum, bei Gewalt unterJugendlichen und vielem mehr.

Die Aufgaben der Kinder-und Jugendhilfe sind ebenfalls gesetzlich geregelt:

  1. junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung fördern und dazu beitragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen,
  2. Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Erziehung beraten und unterstützen,
  3. Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl schützen,
  4. dazu beitragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen.

Die Leistungen, die hier gesetzlich versichert werden, sollen einerseits durch die Jugendämter der Städte oder Landkreise erbracht werden, und andererseits durch Träger der freien Jugendhilfe wie Initiativen, Vereine oder Stiftungen. Dazu gehört zum Beispiel auch die CPD. Das Ziel dahinter ist, dass eine solche Vielfalt an Trägern den Bedürfnissen von verschiedensten Kindern und Jugendlichen gerecht werden durch ein Angebot unterschiedlicher Inhalte, Methoden, Arbeitsformen sowie Wertorientierungen. Die Jugendhilfe ist grundsätzlich für alle jungen Menschen zuständig, die in Deutschland leben, unabhängig davon, welcher Nationalität sie angehören und ob sie eine Behinderung haben.

Jugendarbeit ist ein Feld von vielen, das zur Jugendhilfe gehört. Es werden Angebote und Einrichtungen geschaffen, welche die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen fördern sollen. Ihre Ziele sind es, an die Interessen junger Menschen anknüpfen, sie zur Selbstbestimmung zu befähigen und zur gesellschaftlichen Mitverantwortung anzuregen. Auch die Förderung der Jugendverbänden wird im SGB VIII beschrieben. Sie zeichnen sich durch eine Mitgliedschaft aus, im Gegensatz zu Jugendzentren, die grundsätzlich eine „offene Türe“ für jeden haben.